Dreikammer-Kleinkläranlagen sind die einfachste Form der dezentralen Abwasserbehandlung. Sie bieten ausschließlich eine mechanische Vorklärung des Abwassers.
Die Anlage besteht aus einem wasserdichten Betonbehälter, der durch Trennwände in drei hintereinanderliegende Kammern unterteilt ist.
Dreikammer-Kleinkläranlagen aus Schachtringen

Dreikammer-Kleinkläranlagen aus Beton-Schachtringen, bei denen die Zwischenwände und der Boden fest einbetoniert sind. Die Einlauftiefe beträgt etwa 1,00 m. Ausgeführt mit Schachthals in den Abmessungen 2000/625/600 mm oder 2500/625/600 mm, befahrbar Klasse B, ohne Abdeckung.

Dreikammer-Kleinkläranlagen in Monolithen

Dreikammer-Kleinkläranlagen mit monolithisch hergestelltem Boden, ausgeführt in Falzausführung gemäß DIN 4034/2. Die Einlauftiefe beträgt ca. 1,00 m. Ausgestattet mit einem Schachthals in der Größe 2000/625/600 mm, befahrbar Klasse B, ohne Abdeckung.

